Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommuni-kationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG ist ungültig.
Die Ausrede, dass die EU es ja vorschreibt, ist jetzt dahin. Sie war ohnehin Unsinn, denn man hatte ja einst mit abgestimt als die Richtlinie verabschiedet wurde. Die deutsche Bundesregierung kann jetzt natürlich trotzdem weiter versuchen die Vorratsdatenspeicherung zu erzwingen, aber die Gründe des EuGH werden wohl auch beim BVerfG ziehen*. Vorratsdatenspeicherung kann man jetzt getrost als verfassungswidrig einstufen.
Und wer hat's gewollt? Wer hat's gepusht? Wer ist mitgelaufen?
Mal wieder nicht die längst marginalisierten offiziellen Extremisten, sondern die allzuhäufig nicht verfassungstreuen "Bürgerlichen". Noch kein einziges Gesetz von Neonazis oder Linksaußen-Sozis wurde für verfassungswidrig oder gar grundrechtemissachtend erkannt**, doch unseren Regierungen der "Mitte" geschieht das inzwischen in erschreckender Regelmäßigkeit.
Es ist an der Zeit, dass man auch diese Herren (und wenige Damen) als potentiell gefährlich und zu extremistischen Aktionen fähig ansieht. Bisher tut das ja vorwiegend die junge Generation, die sich mit "STASI 2.0" und "Zensursula" Memes Luft gemacht hat und personell die politische Opposition zu Überwachung, Zensur etc. stellt.
S O
*: Insbesonderegilt dies im Hinblick auf ein BVerfG Urteil von 1983, das ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einführte
**: Ganz klarer Vorteil; sie haben gar nicht die Macht, Bundesgesetze zu schreiben.
.
**: Ganz klarer Vorteil; sie haben gar nicht die Macht, Bundesgesetze zu schreiben.
No comments:
Post a Comment